Das Energiezertifikat ermöglicht dem Besitzer, Käufer oder Mieter einen Einblick in die Bauqualität im Hinblick auf den Stromverbrauch. Das endgültige Ziel besteht im Käuferschutz und der Erhöhung der Bauqualität.
Das Verfahren zur energetischen Zertifizierung umfasst eine Reihe von Handlungen: die energetische Prüfung des Gebäudes, die Analyse und Beurteilung der gesammelten Angaben und die Ausstellung des Energiezertifikats. Einen Bestandteil des Energiezertifikats bildet auch das Verzeichnis der vorgeschlagenen Maßnahmen zur wirtschaftlich günstigen Verbesserung der energetischen Gebäudeeigenschaften.
Für gemeinnützliche Gebäude mit einer Nutzungsfläche von über 500 m² muss das Energiezertifikat spätestens bis zum 31. Dezember 2013 ausgestellt und öffentlich ausgehängt werden.
Für Gebäude oder deren eigenständige Nutzungseinheiten, die vermietet oder verpachtet werden, muss das Energiezertifikat bis zum 01. Dezember 2016 ausgestellt werden.
Die energetische Zertifizierung wird von geschulten und durch das Ministerium für Bau und Raumplanung bevollmächtigten Architekt-, Bau-, Maschinenbau- und Elektrotechnikingenieuren durchgeführt.